Laumann: Höhere Bußgelder bei Verstößen in Schlachthöfen

Laumann: Höhere Bußgelder bei Verstößen in Schlachthöfen
Bauernverband kritisiert geplantes Verbot von Werkverträgen als nutzlos
Masseninfektionen mit dem Coronavirus auf einem Schlachthof haben die Diskussion über die Arbeitsbedingungen der meist osteuropäischen Beschäftigten dort befeuert. Umstritten sind vor allem die Werkverträge.

Osnabrück (epd). Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will das Bußgeld bei Arbeitszeitverstößen in Schlachthöfen erhöhen. Statt bislang maximal 15.000 Euro sollten es künftig 30.000 Euro sein, schlug er in einem Schreiben an die Bundesregierung vor, über das die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstag) berichtete. Laumann sprach sich für ein Bundesgesetz aus, das die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Fleischindustrie verbessert. Nächste Woche will sich das sogenannte Corona-Kabinett mit dem Thema befassen.

Laumann verlangte in seinem Sechs-Punkte-Vorschlag zudem, die behördlichen Kontrollbefugnisse in Sachen Unterbringung auszuweiten, so dass künftig auch privat vermietete Wohnungen überprüft werden können. In seinem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und verschiedene Bundesminister forderte der CDU-Politiker dazu auf, ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen. "Die Zustände sind weder mit einem christlichen Menschenbild noch mit einer sozialen Marktwirtschaft vereinbar", schrieb er mit Blick auf die Lage der in den Schlachtbetrieben beschäftigten Werkvertragsarbeiter.

Der Landesminister bat darum, das Gesetz zeitnah anzugehen, "um die Situation der Beschäftigten der Fleischwirtschaft schnell und strukturell zu verbessern und so einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten". NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) betonte im Interview mit der "NOZ", Arbeitsbedingungen müssten den Gesetzen entsprechen und dürften nicht etwa durch Leiharbeitsunternehmungen unterlaufen werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will an diesem Montag selbst Vorschläge ins sogenannte Corona-Kabinett einbringen, um das Arbeitsschutzgesetz zu ändern. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (Samstag) sieht seine Beschlussvorlage ein weitgehendes Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen vor. Es sollten nur noch Arbeitnehmer des eigenen Betriebs zulässig sein, nicht aber Werksvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen anderen Firmen.

Der Deutsche Bauernverband lehnte diese Pläne ab. Es sei zu befürchten, dass ein pauschales Verbot von Werksverträgen die Corona-Situation in Betrieben und Unterkünften nicht verbessere, sagte Generalsekretär Bernhard Krüsken dem RND. Arbeits- und Infektionsschutzregeln müssten konsequent eingehalten werden, das liege auch im Interesse der Landwirte, sei aber keine Frage von Werkvertrags- oder Anstellungsverhältnis.

In einem Schlachthof in Coesfeld bei Münster hatte es innerhalb einer Woche 132 Corona-Neuinfektionen gegeben. Der Betrieb wurde geschlossen. Die Bezirksregierung Münster hatte nach einer Überprüfung am 8. Mai bemängelt, dass einige Hygieneregeln nicht eingehalten worden seien. Kritiker fordern seit langem mehr Maßnahmen zum Schutz der meist aus Osteuropa stammenden Werkvertragsarbeiter in der Branche, die oft in Massenunterkünften untergebracht sind.

epd rks