Bundestag beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Bundestag beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Berlin (epd). Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin die von der Koalition vereinbarte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Es soll für diejenigen, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent erhöht werden, für Eltern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Das soll bis zum Jahresende gelten. Bislang beträgt das Kurzarbeitergeld 60 beziehungsweise für Eltern 67 Prozent des Nettoeinkommens.

Das Sozialschutzpaket II, das das Parlament bei Enthaltungen aus der Opposition billigte, enthält außerdem Verbesserungen für Arbeitslose und für Kurzarbeiter mit Nebenjobs. Grüne und Linke kritisierten, das Sozialpaket II helfe gerade den ärmsten Schichten der Bevölkerung nicht. Die FDP bemängelte, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes erfolge nicht zielgenau. Als skandalös bezeichnete der Arbeitsmarkt-Experte der Fraktion, Johannes Vogel, dass die Regierung nicht für eine faire Behandlung der Selbstständigen sorge. Auch sie bräuchten dringend mehr Unterstützung. Stattdessen würden sie zum Jobcenter geschickt, was man den Arbeitnehmern durch die Kurzarbeit ersparen wolle.

Das Sozialpaket I, mit dem die Hürden zur Anmeldung von Kurzarbeit gesenkt wurden, war zu Beginn der Corona-Einschränkungen im März von Bundesregierung und Bundestag beschlossen worden. Inzwischen haben 750.000 Unternehmen für rund zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet.