Hamburg (epd). Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht in den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Gefahr für das Grundgesetz. "Uns droht nicht der Unrechtsstaat", sagte Voßkuhle der Wochenzeitung "Die Zeit" laut Vorabmeldung vom Mittwoch. "Die Grundrechte sind nicht dauerhaft in Gefahr."
Laut Voßkuhle gehen viele Anträge wegen der Corona-Maßnahmen bei den Gerichten ein. "Manche Einschränkungen werden von ihnen aufgehoben, andere nicht. So funktioniert das in einem demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat."
Der Verfassungsrechtler zeigte sich zuversichtlich, dass die Grundrechte nach dem Ende der Pandemie wieder hergestellt werden. "Die Menschen werden ihre Freiheiten zurückbekommen, ohne Abstriche. Da bin ich sicher", betonte Voßkuhle. Die Pandemie werde womöglich länger dauern, als manche denken. Aber er "habe noch keinen Politiker getroffen, der die Grundrechte nicht jeden Tag zentral im Blick hätte"
Voßkuhle unterstützt die Auffassung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), dass das Recht auf Leben nicht absolut geschützt sei: "Was Herr Schäuble gesagt hat, ist aus juristischer Sicht richtig", erklärte Voßkuhle: "Der Höchstwert der Verfassung ist die Menschenwürde, die ist unantastbar, alle anderen Grundrechte sind einschränkbar, auch das Recht auf Leben."