Brüssel, Straßburg (epd). Ein Muslim darf grundsätzlich auch im Gefängnis nachts beten. Das geht aus einem am Dienstag in Straßburg gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hervor. Der russische Staat, der den Mann wegen des Betens gemaßregelt hatte, muss ihm nun wegen Verletzung der Religionsfreiheit 2.600 Euro Schadenersatz sowie 2.000 Euro als Erstattung für Auslagen zahlen. (AZ: 29290/10)
Der russische Häftling ist nach EGMR-Angaben ein gläubiger Muslim und hält daher fünfmaliges Beten am Tag, einschließlich zur Nachtzeit, für seine religiöse Pflicht. Als er in den Jahren 2012 und 2013 in einem Gefängnis in der Stadt Syktywkar untergebracht war, habe er während der vorgeschriebenen Schlafenszeit gebetet und sich auch der Aufforderung des Personals, wieder ins Bett zu gehen, nicht gebeugt. Klagen gegen die folgende Maßregelung in Russland waren erfolglos geblieben.