Hannover (epd). Niedersachsen will angesichts der Corona-Pandemie den Ablauf von Betreuungsverfahren für Pflegebedürftige erleichtern. Die Landesregierung habe eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Hannover mit. Danach sollen künftig Richterinnen und Richter mit betroffenen Menschen in Alten- und Pflegeheimen per Videotelefonie kommunizieren können. Betreuungsverfahren in der Pflege haben tiefe Eingriffe in Grundrechte zur Folge. Unter anderem geht es dabei etwa um die Genehmigung von Bettgittern, um Stürze zu vermeiden, oder um das Nutzen von Bauchgurten im Bett oder am Rollstuhl.
Bislang ist in allen Betreuungs- und Unterbringungsverfahren eine persönliche Anhörung Pflicht. Amtsrichter stünden allerdings vor dem Problem, dass sie wegen des Ansteckungsrisikos oftmals keinen Zugang zu Alten- oder Pflegeheimen erhielten. Die vorgeschlagene Regelung solle nur während einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gelten, hieß es.
Betreuungsverfahren werden geführt, wenn ein Volljähriger wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln kann.