Duisburg (epd). Der Prozess um das Loveparade-Unglück mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten ist zu Ende. Das Duisburger Landgericht stellte am Montag das Strafverfahren ein, wie Gerichtssprecher Matthias Breidenstein dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Damit endete eines der aufwendigsten Verfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte ohne Urteil. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das Verfahren um das tödliche Gedränge beim Loveparade-Festival am 24. Juli 2010 hatte im Dezember 2017 begonnen. Zunächst mussten sich zehn Angeklagte unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Im Februar 2019 wurde bereits der Strafprozess gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen eingestellt. Gegen drei weitere Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent wurde das Verfahren fortgesetzt, weil sie eine Einstellung des Prozesses abgelehnt hatten.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vorschlag des Gerichts zugestimmt, das Verfahren einzustellen. Nach Ansicht der Anklagebehörde sind die Ursachen für das Unglück geklärt. Zudem verjährt der Vorwurf der fahrlässigen Tötung am 27. Juli, ein Abschluss des Prozesses bis dahin sei unwahrscheinlich.
Für eine Fortsetzung des Verfahrens hatten hingegen die Opfer-Anwälte plädiert. Erst nach der Anhörung des gerichtlich bestellten Gutachters Jürgen Gerlach könnten in einem Rechtsgespräch der Fortgang des Loveparade-Verfahrens und gegebenenfalls dessen Einstellung erörtert werden, hatten sie erklärt. Die Nebenkläger und ihre Vertreter erhofften sich von dem Gutachten "Struktur und Durchblick im Dickicht des sich mehrfach überlagernden, multikausalen Geschehens".