Stuttgart (epd). Auch in Baden-Württemberg naht das Ende der gottesdienstfreien Zeit in den Kirchen: Ab dem zweiten Mai-Wochenende sollen gemeinsame Feiern wieder möglich sein. Darauf verständigten sich die Kirchen und die Landesregierung. Allerdings müssen die Gläubigen mindestens 1,5 Meter voneinander Abstand halten, wie das Staatsministerium am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Eine Maskenpflicht erlässt die Landesregierung nicht, sie empfiehlt lediglich das Tragen eines entsprechenden Schutzes.
Für Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen im Freien gilt nun eine Obergrenze von 100 Teilnehmern, die ebenfalls den Mindestabstand einhalten müssen. Bei Bestattungen liegt die Grenze bei 50 Teilnehmern. Das Land verlangt zudem, Desinfektionsmittel bereitzustellen. Die Regeln gehen auf eine Absprache von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mit Vertretern von Kirchen, muslimischen Verbänden und Israelitischen Religionsgemeinschaften zurück.
Aus den ab 4. Mai geltenden Bestimmungen leiten die Kirchen dann konkrete Schutzvorgaben für ihre Ortsgemeinden ab. Die Gemeinden wiederum müssen Vorbereitungen in ihren Gottesdiensträumen treffen, um diese Vorgaben einzuhalten. Festzulegen ist beispielsweise die Höchstzahl der Besucher.
Zu den weiterhin geltenden Einschränkungen gehört nach kirchlichen Angaben, dass nicht gemeinsam gesungen oder Abendmahl gefeiert werden darf. Außerdem soll die Dauer der Gottesdienste verkürzt werden.
Auch andere Bundesländer haben beschlossen, ab Mai wieder Gottesdienste unter Auflagen zu erlauben. In Sachsen und Thüringen sind religiöse Feiern bereits wieder möglich.
Die Bundesregierung bemüht sich aktuell weiter um ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Zulassung von religiösen Veranstaltungen. Auf dem Tisch liegen Konzepte der Glaubensgemeinschaften, die vor allem Abstands- und Hygieneregeln vorsehen. Am Donnerstag kommen die Regierungschefs von Bund und Ländern zu Beratungen zusammen, bei denen auch das Thema Gottesdienste besprochen werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Woche allerdings angedeutet, dass über weitere Lockerungen auch erst am 6. Mai entschieden werden könnte. Was das für religiöse Feiern bedeutet, blieb offen.