Stuttgart, Karlsruhe (epd). Auch in Baden-Württemberg naht das Ende der gottesdienstfreien Zeit in den Kirchen: Ab dem zweiten Mai-Wochenende sollen gemeinsame Feiern wieder möglich sein. Darauf verständigten sich die Kirchen und die Landesregierung. Voraussetzung sei aber aufgrund der Corona-Pandemie, dass bis zu zwei Meter Abstand gehalten und nicht gesungen werde, teilten die evangelischen Landeskirchen am Mittwoch mit. Auch das gemeinsame Abendmahl ist noch nicht erlaubt.
Die Landesregierung will den rechtlichen Rahmen für die Wiederzulassung von Gemeindegottesdiensten in den kommenden Tagen stecken, wie es weiter hieß. Daraus leiten die Kirchen dann Schutzvorgaben für ihre Ortsgemeinden ab. Die Gemeinden wiederum müssen Vorbereitungen in ihren Gottesdiensträumen treffen, um diese Vorgaben einzuhalten. Festzulegen ist beispielsweise die Höchstzahl der Besucher. Der Sprecher der württembergischen Landeskirche, Oliver Hoesch, sagte, er gehe deshalb davon aus, dass vor dem 9. Mai keine Gottesdienste im Südwesten zu erwarten sind.
Auch andere Bundesländer haben beschlossen, ab Mai wieder Gottesdienste unter Auflagen zu erlauben. In Sachsen und Thüringen sind religiöse Feiern bereits wieder möglich.
Die Bundesregierung bemüht sich aktuell weiter um ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Zulassung von religiösen Veranstaltungen. Auf dem Tisch liegen Konzepte der Glaubensgemeinschaften, die vor allem Abstands- und Hygieneregeln vorsehen. Am Donnerstag kommen die Regierungschefs von Bund und Ländern zu Beratungen zusammen, bei denen auch das Thema Gottesdienste besprochen werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Woche allerdings angedeutet, dass über weitere Lockerungen auch erst am 6. Mai entschieden werden könnte. Was das für religiöse Feiern bedeutet, blieb offen.