Brüssel (epd). Die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) hat sich grundsätzlich zustimmend zu den Verboten gemeinschaftlicher Gottesdienste und anderer Einschränkungen der Religionsfreiheit und übrigen Menschenrechte in der Corona-Krise geäußert. Diese seien im Allgemeinen legal und akzeptabel, heißt es in einem Reflexionspapier der KEK-Themengruppe für Menschenrechte, das am Mittwoch in Brüssel veröffentlicht wurde. Auch sei der bezweckte Schutz der Schwachen und Verwundbaren aus religiöser Warte ein hoher Wert.
Die KEK erinnerte daran, dass die Europäische Menschenrechtskonvention Vorkehrungen für die öffentliche Gesundheit ausdrücklich als möglichen Grund zur Einschränkung der Religionsfreiheit anerkennt. Nichtsdestoweniger müssten Einschränkungen von Menschenrechten in der Krise unter anderem gesetzlich, notwendig und angemessen sein. Wer bestimmte Maßnahmen missbillige, müsse aber den Rechtsweg beschreiten und keinen falsch verstandenen "'zivilen Ungehorsam'" üben, verlangte die Gruppe.
Die KEK vereint mehr als 100 protestantische, orthodoxe, anglikanische und altkatholische Kirchen in ganz Europa, darunter auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Von den großen Konfessionsfamilien sind nur die Katholiken nicht Mitglied.