Frankfurt a.M. (epd). Immer mehr Bundesländer wollen die Kirchen unter strengen Auflagen bald wieder für Gottesdienste öffnen. So kündigte am Dienstag der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) an, dass ab 4. Mai in seinem Bundesland wieder religiöse Feiern möglich sein sollen. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen ebenfalls ab 4. Mai wieder Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen stattfinden, wie Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) in Schwerin mitteilte. Ebenso lässt die hessische Landesregierung ab Mai unter Auflagen wieder Gottesdienste zu. Gleiches gilt für Schleswig-Holstein.
In Hessen soll zudem das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie Hospizen gelockert werden, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne) am Dienstag in Wiesbaden bekanntgaben. Die Wiederzulassung der bisher wegen der Ansteckungsgefahr verbotenen Gottesdienste gilt offiziell schon ab Freitag, 1. Mai, wird sich aber in der Praxis frühestens ab Sonntag auswirken. Voraussetzung dafür ist, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter für die Besucher der Gottesdienste und religiösen Zusammenkünfte eingehalten wird.
Auf die Begrenzung der Zahl an Gottesdienstbesuchern insgesamt wurde nach den Worten Bouffiers verzichtet, weil eine solche einheitliche Vorgabe für kleinere und größere Kirchen nicht sinnvoll sei. Auch habe das Land Hessen keine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken im Gottesdienst verhängt. Auch Trauerfeiern sollen wieder zugelassen werden. Auch die Begrenzung für Bestattungen gelten dann nicht mehr, hieß es weiter.
Auch in Schleswig-Holstein können aller Voraussicht nach von 4. Mai an unter strengen Auflagen wieder Gottesdienste stattfinden. Alle Beteiligten hätten ein großes Interesse daran, so bald wie möglich den Zugang zu Gottesdiensten und Seelsorge wieder zu ermöglichen, sagte Kulturministerin Karin Prien (CDU) am Dienstag nach einer Telefonkonferenz mit Vertretern der Religionsgemeinschaften. Schleswig-Holstein werden sich den Regelungen anschließen, die in dieser Woche zwischen Bund und Ländern vereinbart werden sollen.
Auch Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg haben beschlossen, ab Mai wieder Gottesdienste unter Auflagen zu erlauben. In Baden-Württemberg sollte die konkrete Ausgestaltung mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften im Laufe des Dienstags besprochen werden. In Sachsen und Thüringen sind religiöse Feiern bereits wieder möglich.
Die Bundesregierung bemüht sich derweil weiter um ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Zulassung von religiösen Feiern. Auf dem Tisch liegen Konzepte der Glaubensgemeinschaften, die vor allem Abstands- und Hygieneregeln vorsehen. Am Donnerstag kommen die Regierungschefs von Bund und Ländern zu Beratungen zusammen, bei denen auch das Thema Gottesdienste besprochen werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Woche allerdings angedeutet, dass über weitere Lockerungen auch erst am 6. Mai entschieden werden könnte. Was das für religiöse Veranstaltungen bedeutet, blieb offen.
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