Berlin (epd). Immer mehr Bundesländer wollen zumindest schon bald wieder Gottesdienste erlauben, während die Bundesregierung eigentlich noch an Konzepten dafür arbeitet. Am Freitag entschieden Bayern und Brandenburg, Religionsgemeinschaften ab 4. Mai wieder Versammlungen unter Infektionsschutzauflagen zu erlauben. Damit sind in sechs Bundesländern bereits jetzt oder schon bald wieder möglich.
In Brandenburg dürfen maximal 50 Personen an den Versammlungen teilnehmen. Die Veranstalter müssten dabei sicherstellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Sein Bundesland hat damit die gleiche Regelung erlassen wie Berlin in dieser Woche. Glaube und Gemeinschaft stärke die Menschen - besonders in herausfordernden Zeiten, begründete Bayerns Staatsminister Florian Herrmann (CSU) die Entscheidung, die er nach einer Telefonkonferenz mit dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder bekanntgab.
Dort wurden die Konzepte über Gottesdienste während der Corona-Pandemie beraten, die die Religionsgemeinschaften in dieser Woche beim Innenministerium eingereicht hatten. Ziel ist, diese Empfehlungen im Corona-Kabinett und dann bei den Beratungen der Regierungschefs von Bund und Ländern zu beraten, umein möglichst einheitliches Vorgehen zu ermöglichen.
Schon jetzt gibt es aber einen Flickenteppich: In Nordrhein-Westfalen sollen religiöse Versammlungen ab dem 1. Mai wieder möglich sein. In Sachsen können schon seit Montag unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln Gottesdienste gefeiert werden, allerdings nur mit maximal 15 Teilnehmern. In Thüringen sind religiöse Versammlungen ab diesem Wochenende möglich. Überall gelten dafür Schutzmaßnahmen.
Die Konzepte der Religionsgemeinschaften selbst sehen vor allem Abstands- und Hygieneregeln vor. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) schlägt in ihrem Konzept, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, vor, Desinfektionsmittel in Gottesdiensten bereitzustellen und das Tragen von Masken zu empfehlen. Beim Abendmahl soll der Zelebrant Handschuhe tragen und der Wein, wenn überhaupt, in Einzelkelchen ausgegeben werden. Zudem wird empfohlen, Gottesdienste nur in Kirchen oder im Freien, nicht in kleineren Räumen zu feiern.
Ähnliches sieht auch das Konzept der katholischen Deutschen Bischofskonferenz vor, das am Freitag auf der Internetseite veröffentlicht wurde. Der Zugang zu den Sonntagsmessen soll je nach Größe des Kirchenraums begrenzt werden. Der Zentralrat der Juden sieht in seinem Konzept zusätzlich Teilnehmerlisten vor. Der Koordinationsrat der Muslime plant ebenfalls Zulassungsbeschränkungen. Außerdem sollen Gläubige ihren eigenen Gebetsteppich in die Moschee mitbringen.
Die Konzepte könnten nun schon bald zum Tragen kommen, obwohl es noch keinen Bund-Länder-Beschluss gibt. Der war ursprünglich für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am 30. April geplant. Merkel deutete am Donnerstagabend allerdings an, dass über weitere Lockerungen auch erst am 6. Mai entschieden werden könnte. Was das für religiöse Veranstaltungen bedeutet, blieb offen.
Der religionspolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, forderte, das Konzept nicht über den 30. April hinauszuzögern: "Es braucht dringend eine länderübergreifende Verständigung auf ein gemeinsames Vorgehen und klare Vorgaben für möglichst bundeseinheitliche Vorgaben und Standards", sagte er. Die religiösen Gemeinschaften bräuchten Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen sie wieder zusammenkommen dürfen.
Der bayerische Landesbischof und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, begrüßte die Ankündigung in Bayern. Gleichzeitig versprach er: "Wir werden die notwendigen Sicherheitsauflagen sehr gewissenhaft beachten." Jeder solle sich im Gottesdienst sicher fühlen können.
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