Düsseldorf, Bielefeld (epd). Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen dürfen vom 1. Mai an wieder öffentliche Gottesdienste feiern und Versammlungen abhalten. Sie hätten erklärt, dass sie die Vorkehrungen zur Einhaltung des Mindestabstands und zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus bis dahin vornehmen könnten, teilte die Landesregierung am Donnerstag in Düsseldorf mit.
"Auf der Grundlage der gleichermaßen umfassenden und präzisen vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können", heißt es in der Mitteilung der Landesregierung. Details zu den Konzepten wurden zunächst nicht mitgeteilt.
Vergangene Woche hatte die Landesregierung mit Spitzenvertretern der großen Religionen über das Thema gesprochen. Am Freitag einigten sich dann christliche, jüdische und muslimische Religionsvertreter mit dem Bundesinnenministerium darauf, dass die Glaubensgemeinschaften Konzepte für Lockerungen des Gottesdienstverbots vorlegen. Diese Konzepte sollen als Entscheidungsgrundlage für die erneuten Beratungen von Bund und Ländern am 30. April dienen.
Die Evangelische Kirche von Westfalen sieht durch die Entscheidung des Landes NRW ihre "behutsame Linie" bestätigt: "Ab 3. Mai können Gottesdienste mit versammelter Gemeinde wieder stattfinden, wenn die notwendigen Hygienemaßnahmen verbindlich eingehalten werden", sagte Sprecher Andreas Duderstedt dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Kirchenkreise und Gemeinden seien aufgerufen, ihre Möglichkeiten vor Ort zu prüfen und selbst zu entscheiden, ob sie dann bereits verantwortlich zum Gottesdienst einladen könnten.
Priorität: Menschen schützen
Zurückhaltender äußerte sich die Evangelische Kirche im Rheinland. Sie will sich nach den Worten ihres Sprechers Jens Peter Iven an den mit der Politik und den anderen Religionsgemeinschaften verabredeten Fahrplan halten. "Wir werden am 30. April wissen, was die nächsten Schritte sein werden", sagte Iven dem epd. Priorität habe in jedem Fall, die Menschen zu schützen.
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erklärte, die Freiheit der Religionsausübung sei ein wichtiges Grundrecht der Verfassung. "Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Corona-Krise." Jüdische Gemeinden hätten auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet und Christen auf die großen Gottesdienste an den Hochfesten von Gründonnerstag bis Ostern.
Die Muslime hätten ihrerseits die Bereitschaft erklärt, den Auftakt zum Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und den Ramadan mit seinen abendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen anders zu gestalten als üblich.
Der stellvertretende NRW-Regierungschef Joachim Stamp (FDP) dankte den Religionsgemeinschaften dafür, dass sie "mit ihrem selbst gewählten Verzicht auf gemeinsame Gottesdienste einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Eindämmung der Pandemie geleistet" hätten. Gottesdienste waren in NRW als einzigem Bundesland zu keinem Zeitpunkt verboten, sondern Christen, Juden und Muslime verzichten bislang freiwillig darauf.