Gericht: Keine Aussetzung der Corona-Verordnung für Wirte

Gericht: Keine Aussetzung der Corona-Verordnung für Wirte

Saarlouis (epd). Gastronomen im Saarland dürfen nicht vorzeitig ihre Lokale öffnen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis lehnte am Mittwoch mit zwei Beschlüssen die Anträge von Gastronomie-Betreibern auf eine vorläufige Aussetzung der Corona-Verordnung ab. (AZ: 2 B 128/20, 130/20) Die Vorschrift untersagt befristet bis zum 3. Mai allgemein den Betrieb von Gaststätten und Gastronomien im Saarland.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bewegen sich zeitlich begrenzte Einschränkungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken für solche Grundrechtseingriffe. Das Ziel, das Infektionsgeschehen einzudämmen, stelle ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar, dem gegenüber die Interessen der Antragstellerinnen zurückstehen müssten.

Die Antragstellerinnen betreiben bundesweit die sogenannte Innengastronomie in Kaufhäusern, wie das Gericht erläuterte. Die Gastronominnen machten eine drohende Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz geltend. Sie verwiesen zur Begründung auf die Schließung ihrer Lokale und den dadurch bereits entstandenen und künftig zu erwartenden finanziellen Schaden.

Die Richter wiesen in ihren Beschlüssen darauf hin, dass weitreichende Einschränkungen für die Bevölkerung einer umso gewichtigeren Rechtfertigung bedürfen, je länger die Freiheitsbeschränkungen für die Bürger beziehungsweise Gewerbetreibende aufrechterhalten werden sollen. Von daher sei der Verordnungsgeber verpflichtet, die Situation ständig im Blick zu behalten und gegebenenfalls auch auf Veränderungen kurzfristig zu reagieren, sofern sich wesentliche Gründe für eine Lockerung der Verbote ergeben sollten.