Frankfurt a.M. (epd). Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung wird in weiteren Bundesländern zur Pflicht. Auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen die Maskenpflicht zum Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus ein. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss in diesen vier Bundesländern vom kommenden Montag an beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, wie die Landesregierungen am Mittwoch mitteilten. Erlaubt sind sogenannte Alltagsmasken oder auch ein Schal oder Tuch.
Zuvor hatten bereits Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern eine Maskenpflicht beschlossen. Damit gilt diese nun in der Mehrheit der Bundesländer.
"Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit", erklärte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in Düsseldorf. Ein möglichst geschlossenes Vorgehen mit ähnlichen Regelungen in allen deutschen Ländern sei zentral für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Deshalb hätten sich die Regierungschefs der vier Bundesländer dafür entschieden, die bisherige dringende Empfehlung zum Tragen von Masken zur Pflicht zu machen.
Das Wichtigste bleibe, Abstand zu halten und Hygieneregeln konsequent einzuhalten, betonte Laschet. Nach Experten-Auffassung könne aber auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Ähnlich äußerte sich der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Reine Apelle zum Tragen einer Alltagsmaske hätten nicht den nötigen Erfolg erzielen können.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte in Hannover: "Der Infektionsschutz durch Alltagsmasken ist sinnvoll, damit andere Menschen nicht angesteckt werden können." Gleichzeitig bat er die Bürger, nicht zu hohe Erwartungen an Mund-Nasen-Bedeckungen zu knüpfen. Am wichtigsten sei und bleibe eine strikte Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienevorschriften.
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