Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die neuen Mindestlöhne für die Altenpflege beschlossen, die von Juli an gezahlt werden sollen. Sie waren bereits Ende Januar von der 4. Pflegekommission beschlossen worden und sehen erstmals unterschiedliche Mindeststundenlöhne für Hilfskräfte, Pflegehilfskräfte mit Ausbildung und Pflegefachkräfte vor sowie eine stufenweise Anhebung und Angleichung von West- und Ostlöhnen. Außerdem sollen die Pflegekräfte zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub in diesem Jahr fünf Tage mehr bezahlten Urlaub erhalten und in den kommenden beiden Jahren sechs Tage mehr.
Die untere Lohngrenze für ungelernte Kräfte im Westen Deutschlands steigt zum Juli von derzeit 11,35 Euro auf 11,60 Euro und in weiteren Stufen auf 12,55 Euro ab April 2022. Bis dahin sollen auch die Ost-Mindestlöhne auf diesen Betrag steigen, die derzeit noch bei 10,85 Euro liegen. Qualifizierte Hilfskräfte sollen 2022 mindestens 13,20 Euro erhalten. Derzeit gilt im Westen ein Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde und im Osten von 12,20 Euro.
Für Pflegefachkräfte soll ab Juli kommenden Jahres ein Mindeststundenlohn von 15 Euro in West und Ost gelten, der zum April 2022 auf 15,40 Euro steigt. Die unteren Lohngrenzen sind für die gesamte Altenpflegebranche verbindlich.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärten nach dem Kabinettsbeschluss gemeinsam, die Mindestlöhne seien ein guter Anfang. Vor allem im Osten würden Pflegekräfte künftig besser bezahlt. Man sei sich aber auch einig, dass viele Schritte folgen müssten, um die Arbeit in der Pflege attraktiver zu machen. Die Corona-Epidemie zeige, wie wichtig Pflegekräfte für die Gesellschaft seien. Die Minister sprachen sich erneut für eine Bonuszahlung an Pflegekräfte aus, um ihren Einsatz in der Krise zu würdigen.