Berlin (epd). Das Tragen einer Bedeckung von Mund und Nase zum Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus wird in weiteren Bundesländern zur Pflicht. Am Dienstag beschlossen Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg sowie Potsdam eine Maskenpflicht mindestens für öffentliche Verkehrsmittel. In den meisten Bundesländern soll der Schutz auch beim Einkaufen getragen werden. Um Mund und Nase zu bedecken, sei kein medizinischer Mundschutz nötig, der solle medizinischem Personal vorbehalten bleiben, sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart. Als Schutz seien auch ein Schal oder ein Tuch möglich.
Die Maskenpflicht soll in den meisten Fällen ab kommenden Montag (27. April) gelten, in Schleswig-Holstein ab 29. April. Für Menschen, die nicht in der Lage seien, sich entsprechende Schutzmasken zu besorgen, soll es in Berlin dezentrale Ausgabestellen geben, kündigte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) an. In der Bundeshauptstadt gilt die Pflicht nur für Busse und Bahnen.
In Schleswig-Holstein und Hessen gilt der obligatorische Schutz dann auch in Geschäften, in Hamburg darüber hinaus für Wochenmärkte. In Hessen hatte bereits Hanau eine Maskenpflicht beschlossen, am Dienstag zog dann auch Frankfurt am Main nach, bevor die Landesregierung den Beschluss für das ganze Land traf.
In Brandenburg bleibt die Maskenpflicht zunächst auf die Landeshauptstadt Potsdam beschränkt. Dort gebe es eine höhere Corona-Dynamik als in anderen brandenburgischen Städten und Gemeinden im ländlichen Raum, begründete Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) die Maßnahme. Mit im Normalfall mehr als 60.000 Pendlern am Tag durch die Nähe zu Berlin seien weitergehende Regelungen als die des Landes erforderlich.
Auch in Rheinland-Pfalz könnte es eine Maskenpflicht geben. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte am Dienstag an, eine solche Regelung könnte möglicherweise zusammen mit der geplanten schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen in Kraft treten.
Kretschmann betonte, die Maskenpflicht gelte "on-top", also zusätzlich zu den Abstandsregeln. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten nach ihren Beratungen am vergangenen Mittwoch eine dringende Empfehlung für das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ausgesprochen, sich aber gegen eine Pflicht entschieden. Noch vor dem Wochenende beschlossen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Einführung einer Maskenpflicht. Am Montag zog Bayern nach.
Als bundesweit erste Stadt hatte Jena bereits Anfang April eine Maskenpflicht eingeführt. Das Tragen der Masken gilt weniger als Schutz für den Träger selbst, sondern als Schutz vor einer Ansteckung anderer, sollte man selbst mit dem Virus infiziert sein. Den Träger selbst schützen nur medizinische Masken, bei denen es derzeit einen Mangel gibt. Sie sollen deshalb vor allem dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, äußerte sich zwiespältig über eine Maskenpflicht. "Wenn die Masken im öffentlichen Leben, im Nahverkehr und beim Einkaufen dazu dienen können, den Infektionsgrad zu reduzieren, ist das für einen gewissen Zeitraum sinnvoll", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag). Dennoch sei er kein ausgesprochener Verfechter einer Maskenpflicht: "Denn die Maske wird feucht und kneift. Der Träger fasst sich dann unter Umständen häufiger ins Gesicht", sagte der Ärztepräsident.
Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Frank Bergmann, warnte sogar vor der Einführung einer Maskenpflicht. Voraussetzung wäre, dass der Bevölkerung ausreichend Masken zur Verfügung stehen, "dies ist angesichts der gegenwärtigen Lieferengpässe nicht einmal in den Praxen der Fall", sagte er der "Rheinischen Post" (Dienstag).
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