Frankfurt a.M. (epd). Das Tragen einer Bedeckung von Mund und Nase zum Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus wird in weiteren Bundesländern und Kommunen in Deutschland zur Pflicht. Am Dienstag beschlossen Baden-Württemberg sowie die Städte Potsdam und Frankfurt am Main eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und beim Einkaufen. Um Mund und Nase zu bedecken, sei kein medizinischer Mundschutz nötig, der solle medizinischem Personal vorbehalten bleiben, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart. Als Schutz seien auch ein Schal oder ein Tuch möglich.
In Potsdam gebe es eine höhere Corona-Dynamik als in anderen brandenburgischen Städten und Gemeinden im ländlichen Raum, begründete Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) die Maßnahme, die zunächst auf die brandenburgische Landeshauptstadt begrenzt ist und ab kommenden Montag gelten soll. Mit im Normalfall mehr als 60.000 Pendlern am Tag durch die Nähe zu Berlin seien weitergehende Regelungen als die des Landes erforderlich.
Auch in Frankfurt am Main wurde die Maskenpflicht mit erwarteten Pendlerbewegungen begründet. In Hessen ist der Finanzstandort nach Hanau die zweite Stadt, in der das Tragen eines Schutzes von Mund und Nase obligatorisch wird. Auch dort soll dies ab Montag gelten, wenn die ersten Kinder wieder in die Schule gehen, erklärten Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) und Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Grüne).
Kretschmann betonte, die Maskenpflicht gelte "on-top", also zusätzlich zu den Abstandsregeln. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten nach ihren Beratungen am vergangenen Mittwoch eine dringende Empfehlung für das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ausgesprochen, sich aber gegen eine Pflicht entschieden. Noch vor dem Wochenende beschlossen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Einführung einer Maskenpflicht. Am Montag zog Bayern nach.
Das Tragen der Masken gilt weniger als Schutz für den Träger selbst, sondern als Schutz vor einer Ansteckung anderer, sollte man selbst mit dem Virus infiziert sein. Den Träger selbst schützen nur medizinische Masken, bei denen es derzeit einen Mangel gibt. Sie sollen deshalb vor allem dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, äußerte sich zwiespältig über eine Maskenpflicht. "Wenn die Masken im öffentlichen Leben, im Nahverkehr und beim Einkaufen dazu dienen können, den Infektionsgrad zu reduzieren, ist das für einen gewissen Zeitraum sinnvoll", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag). Dennoch sei er kein ausgesprochener Verfechter einer Maskenpflicht: "Denn die Maske wird feucht und kneift. Der Träger fasst sich dann unter Umständen häufiger ins Gesicht", sagte der Ärztepräsident.
Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Frank Bergmann, warnte sogar vor der Einführung einer Maskenpflicht. Voraussetzung wäre, dass der Bevölkerung ausreichend Masken zur Verfügung stehen, "dies ist angesichts der gegenwärtigen Lieferengpässe nicht einmal in den Praxen der Fall", sagte er der "Rheinischen Post" (Dienstag).
Er verwies darauf, dass auch Kliniken und Praxen immer neues Material benötigen: "In den vergangenen vier Wochen haben wir rund 10.000 Arztpraxen in Nordrhein unter anderem mit 2,2 Millionen Masken und Handschuhen sowie 11.000 Liter Desinfektionsmittel versorgen können. Das reicht für die nächsten Tage. Doch wir brauchen natürlich immer neues Material", sagte der KV-Chef.
epd lbw/lob/lmw/jup/co fu