Scholz erwartet Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021

Scholz erwartet Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021

Berlin (epd). Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erwartet trotz der Corona-Pandemie die Einführung der Grundrente wie geplant zum 1. Januar 2021. Die Bundesregierung werde an den "finanz- und sozialpolitischen Entscheidungen festhalten", sagte der Vizekanzler der "Welt am Sonntag". Scholz bezeichnete die Grundrente auch als Konjunkturimpuls, um die Folgen der Wirtschaftskrise infolge der Corona-Pandemie abzufedern.

Scholz sagte außerdem, es sei "viel zu früh", um Entwarnung zu geben. "Solange wir keinen Impfstoff gegen das Virus haben und keine therapeutischen Medikamente, werden wir unser soziales und wirtschaftliches Leben umstellen müssen", sagte er. Das könne noch eine ganze Weile dauern, ein Impfstoff werde vielleicht erst im nächsten Jahr zur Verfügung stehen.

Die Bundesregierung hatte vor einigen Tagen den seit langem diskutierten Gesetzentwurf vorgelegt. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte am Samstag unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf berichtet, Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) könne sich eine stufenweise Einführung der Grundrente vorstellen.

Demnach will er die Grundrente zwar weiter wie geplant zum 1. Januar einführen, kann sich aber rückwirkende Zahlungen für die Bestandsrentner vorstellen. Heil räumte dem Bericht zufolge dem Bundesrat gegenüber ein, dass die Umsetzung der Grundrente mit hohem Aufwand für die Rentenversicherung verbunden ist. Hinzu kämen die Belastungen durch die Corona-Krise.

Die Rentenversicherung warnt seit Monaten immer wieder, der Zeitplan für die Umsetzung sei zu eng. Zuletzt hatte ein Sprecher der Rentenversicherung an Ostern erklärt, dadurch dass wegen der Corona-Pandemie die meisten Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, werde die Umsetzung noch schwieriger.

Die Grundrente soll nach dem Willen der Koalition rund 1,3 Millionen Menschen mit geringen Renten zugutekommen. Sie erhalten einen Zuschlag, wenn sie mindestens 33 Beitragsjahre nachweisen können. Dazu zählen neben Berufstätigkeit auch Kindererziehung und Pflege. Die Milliarden-Kosten sollen aus Steuergeldern finanziert werden.

epd hei