Kanzleramtschef für sensible Regelungen bei Besuch von Sterbenden

Kanzleramtschef für sensible Regelungen bei Besuch von Sterbenden

Düsseldorf (epd). Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hat sich für einen sensiblen Umgang mit dem Kontaktverbot in Krankenhäusern ausgesprochen, wenn Familienangehörige Sterbende besuchen wollen. Daran, dass in der Pandemie-Krise selbst Familienangehörige Sterbende in Kliniken nicht begleiten könnten, weil auch sie Abstand dort halten müssen, zeige sich, "wie grausam das Virus ist", sagte Braun der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag) und dem Bonner "Generalanzeiger" (Samstag). Man könne nur hoffen, dass im Einzelfall damit sensibel umgegangen werde.

Das Problem zeige, "dass eine solche Pandemie uns in viele Situationen bringt, die man nicht zufriedenstellend auflösen kann", sagte Braun, der selbst auch Mediziner ist. Es müsse alles getan werden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, teilweise auch mit Maßnahmen, die sehr schmerzhaft seien. Die Begleitung von Sterbenden müsse jedoch zumindest durch professionelles Personal gewährleistet sein.

Angesichts der Corona-Pandemie riet der Kanzleramtschef den Bürgern, eine Patientenverfügung zu verfassen. Wer im Krankenhaus nicht mehr intubiert oder beatmet werden, sondern lieber im Kreis der Familie sterben wolle, könne das in einer Patientenverfügung festlegen. Eine solche Verfügung könne verhindern, dass Angehörige Entscheidungen treffen müssten, die sie überforderten, sagte Braun weiter. Wenn der Wunsch für die Behandlung oder eben Nichtbehandlung schriftlich festgelegt sei, sei das sowohl für den Kranken als auch für die Familie und die Ärzte eine Hilfe.