Düsseldorf (epd). Das von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplante Epidemie-Gesetz stößt bei Juristen auf Kritik. In einer Anhörung bemängelten Rechtsexperten am Montag im Düsseldorfer Landtag insbesondere das Fehlen einer Befristung und die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Zwangsverpflichtung von ärztlichem und pflegerischem Personal zum Dienst in Kliniken.
Die Oppositionsparteien hatten dazu bereits Kritik geäußert und die Expertenanhörung eingefordert. Das Gesetz soll im Fall einer Verschärfung der Corona-Krise der Landesregierung weitreichende Befugnisse ohne Rücksprache mit dem Parlament einräumen. Dazu gehört unter anderem auch die Beschlagnahmung von medizinischem Material und Geräten.
Der Rechtswissenschaftler Wolfram Cremer von der Ruhr-Universität Bochum argumentierte, weitreichende Eingriffe wie eine Zwangsverpflichtung von Personal könnten nur unter Einbeziehung des Landtags getroffen werden. Wesentliche Entscheidungen seien auch in einer Krisensituation dem Parlament vorzubehalten. Auch sei eine bislang fehlende Befristung des Gesetzes notwendig, um die Verfassungsmäßigkeit der Befugnisse sicherzustellen.
Der Rechtswissenschaftler Christoph Gusy von der Universität Bielefeld sagte, der Gesetzentwurf beinhalte in seiner aktuellen Form "gravierende Eingriffe in die Gewaltenteilung". Der Berliner Jurist Ulrich Vosgerau bemängelte, das Land Nordrhein-Westfalen schaffe mit dem Epidemie-Gesetz ein "echtes Notstandsgesetz". Solche Regeln würden aber üblicherweise nur im Verteidigungsfall gelten.
Der Gesetzentwurf war am vergangenen Mittwoch in erster Lesung im Landtag beraten worden. Nach der Expertenanhörung ist eine Verabschiedung in zweiter Lesung in einer zusätzlichen Plenarsitzung am Donnerstag geplant. Ursprünglich wollte die Landesregierung das Gesetz an einem Tag durchs Parlament bringen, scheiterte damit aber am Widerstand der Opposition.