Corona: Boni für Beschäftigte müssen nicht versteuert werden

Corona: Boni für Beschäftigte müssen nicht versteuert werden

Berlin (epd). In der Corona-Krise werden Bonuszahlungen von bis zu 1.500 Euro von der Steuer und Sozialbeiträgen freigestellt. Das Bundesfinanzministerium gab am Freitag in Berlin bekannt, dies gelte für alle Sonderleistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen dem 1. März und 31. Dezember dieses Jahres. Damit werde die unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Freistellung bereits angekündigt. Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal seien ein schöner Ausdruck der Verbundenheit in dieser schweren Zeit, erklärte Scholz. Aber man wolle mehr tun. Mit der Steuerfreistellung werde nun sichergestellt, dass Sonderzahlungen und Sachleistungen zu 100 Prozent bei den Beschäftigten ankommen. Eine Reihe von Unternehmen hätten solche Zahlungen bereits angekündigt, andere würden diesem Vorbild sicherlich folgen, sagte Scholz.