Hamburg (epd). Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den 93-jährigen früheren SS-Wachmann Bruno D. ist am Freitag vor dem Landgericht Hamburg fortgesetzt worden. Das sei nötig gewesen, um die Höchstfrist für Unterbrechungen nach der Strafprozessordnung zu wahren, teilte die Gerichtspressestelle mit. In dem rund 15-minütigen Termin nur mit den notwendigen Verfahrensbeteiligten wurde der für D. vorliegende Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen, der keine Eintragungen enthält. Außerdem wurde ein Beschluss der Kammer verlesen.
Um den Angeklagten vor einem Infektionsrisiko zu schützen, sei er auf dem Weg ins Gericht und zurück von medizinisch geschultem Personal mit Schutzausrüstung begleitet und vollständig abgeschirmt worden, hieß es. Für das Transportfahrzeug und innerhalb des Gerichtsgebäudes wurden besondere Hygienevorkehrungen und Abstandsregeln getroffen.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte vor dem Termin beantragt, die Hauptverhandlung angesichts der Infektionsgefahr für seinen Mandanten mit dem Coronavirus auszusetzen und alle anstehenden Termine aufzuheben. Über diesen Antrag werde die Kammer nach Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten entscheiden. Bis dahin gilt, dass die Hauptverhandlung am 14. April fortgesetzt werden soll, der Fortsetzungstermin am 27. März wurde aufgehoben.