Berlin (epd). Die Bundesregierung hat sich nach Berichten über den Fall eines zum Tode verurteilten Jesiden im Irak eingeschaltet und die Regierung in Bagdad um Informationen gebeten. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte am Dienstag in Berlin, dass die deutsche Botschaft Bagdad am 1. März beim irakischen Außenministerium die große Besorgnis über den Fall in der deutschen Öffentlichkeit angesprochen habe. Die Botschaft stehe ferner mit der unabhängigen Irakischen Menschenrechtskommission (IHCHR) im Kontakt, die sich an den Obersten Gerichtshof mit der Bitte um Überprüfung des Urteils gewandt habe.
Der Sprecher fügte hinzu: "Wir werden den weiteren Verlauf des Berufungsverfahrens genau beobachten." Die zum Fall gemachten, teils widersprüchlichen Angaben konnten dem Ministerium zufolge bislang nicht aus eigenen Erkenntnissen überprüft werden.
Internationale Jesidenverbände befürchten die Hinrichtung des Angehörigen der religiösen Minderheit, nachdem ihn ein Gericht zum Tode verurteilt habe. Dem Mann wird die Tötung eines sunnitisch-muslimischen Mannes im August 2017 zur Last gelegt. Nach Angaben von jesidischen Organisationen und kurdischen Medien haben mehrere Zeugen und selbst die irakische Polizei bestätigt, dass er sich zum Tatzeitpunkt Hunderte von Kilometern vom Tatort an der syrisch-irakischen Grenze entfernt in einem Flüchtlingscamp bei seiner Familie befunden habe. Er sei damals minderjährig gewesen.
Jesiden werden im Irak immer wieder verfolgt und diskriminiert. Die brutale Gewalt der sunnitischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) gegen die Minderheit löste 2014 weltweit Entsetzen aus. Männer wurden getötet, Frauen und Kinder verschleppt, Hunderttausende flohen in die kurdischen Autonomiegebiete - wo viele bis heute in Flüchtlingslagern leben. In Deutschland lebt mit geschätzt mehr als 200.000 Jesiden die größte Gemeinde außerhalb des Iraks.