Düsseldorf (epd). Die Verbraucherzentrale NRW ist gegen mehrere Online-Händler vorgegangen, die sogenannte Himmelslaternen verkaufen. Nach dem Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo in der Silvesternacht seien bis Ende Februar sechs Online-Händler abgemahnt worden, die ihre Kunden nicht ausdrücklich auf die widersprüchliche Rechtslage hingewiesen hätten, erklärte die Verbraucherzentrale NRW am Montag in Düsseldorf. Denn die fliegenden Papierlampions dürften hierzulande zwar verkauft, aber nicht entflammt gen Himmel geschickt werden.
Von den sechs abgemahnten Unternehmen hätten vier eine Unterlassungserklärung abgegeben und Besserung gelobt. Ein weiteres Unternehmen habe mitgeteilt, den Verkauf von Himmelslaternen komplett eingestellt zu haben.
Eine Angabe des sechsten Unternehmens, nicht an Privatkunden in Deutschland zu verkaufen, habe durch Testkäufe mit Lieferort Düsseldorf widerlegt werden können, berichtete die Verbraucherorganisation. Gegen dieses Unternehmen will die Verbraucherzentrale NRW nach eigenen Angaben Klage erheben. Die Verbraucherschützer verweisen auf die Verpflichtung von Händlern, Verbraucher über Eigenschaften, Nutzungsbestimmungen und Risiken von Produkten zu informieren. Solange die fliegenden Laternen im globalen Handel erhältlich seien, müssten sie mit einem deutlichen Hinweis auf die verbotenen Nutzung versehen sein, forderte die Organisation.
Bei dem Feuer im Krefelder Zoo waren in der Silvesternacht mehr als 50 Tiere gestorben, darunter acht Menschenaffen. Es entstand ein Sachschaden in zweistelliger Millionenhöhe. Verursacht wurde der Brand nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft durch sogenannte Himmelslaternen.