Internationaler Strafgerichtshof kann in Afghanistan ermitteln

Internationaler Strafgerichtshof kann in Afghanistan ermitteln

Frankfurt a.M., Den Haag (epd). Trotz heftiger Kritik der USA kann der Internationale Strafgerichtshof in Afghanistan Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen aufnehmen. Eine Berufungskammer erlaubte am Donnerstag der Anklage, Ermittlungen am Hindukusch zu starten und hob damit einen anderslautenden Beschluss vom April 2019 auf, wie das Weltstrafgericht in Den Haag mitteilte.

Die Erlaubnis bezieht sich den Angaben zufolge auf mögliche Verbrechen, die nach dem 1. Mai 2003 auf afghanischem Territorium begangen wurden. Zugleich gilt sie auch für Taten in Mitgliedsstaaten des Gerichts ab 1. Juli 2002, die in Zusammenhang mit Afghanistan stehen. Die Ermittler des Tribunals könnten damit auch gegen US-Soldaten und andere Amerikaner in Afghanistan ermitteln, obwohl die USA kein Mitglied sind und Washington Widerstand ankündigte. Afghanistan ist dem Gründungsvertrag des Gerichts beigetreten.

US-Außenminister Mike Pompeo hatte vor einem Jahr erklärt, in einem ersten Schritt Mitarbeitern des Strafgerichtshofs die Visa entziehen zu wollen. Die US-Regierung sei entschlossen, ihre Bürger vor ungerechter Strafverfolgung zu schützen, betonte er.

Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte im November 2017 bei den Richtern die Zustimmung für ein formales Ermittlungsverfahren beantragt. Der Internationale Strafgerichtshof ist zuständig für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.