Keine Rückholung aus Syrien: Bundesregierung droht Zwangsgeld

Keine Rückholung aus Syrien: Bundesregierung droht Zwangsgeld

Berlin (epd). Der Bundesregierung droht nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ein Zwangsgeld wegen der unterlassenen Rückholung einer mutmaßlichen IS-Anhängerin und ihrer Kinder. Hole die Bundesregierung die Deutsche und ihre zwei Kinder nicht bis zum 31. März aus Syrien zurück, könne ein Zwangsgeld von 10.000 Euro festgesetzt werden, entschied das Verwaltungsgericht bereits am 10. Februar in einem am Montag öffentlich gemachten Vollstreckungsverfahren. (AZ: VG 34 M 456.19) Gegen die Entscheidung habe die Bundesregierung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Die drei Antragsteller halten sich den Angaben zufolge gegenwärtig in einem nordsyrischen Camp auf. Das Verwaltungsgericht hatte die Bundesregierung bereits im August 2019 verpflichtet, ihnen Reisedokumente auszustellen und sie nach Deutschland zu holen. Wie es weiter hieß, wollte die Bundesregierung danach zwar das schwer erkrankte jüngste Kind nach Deutschland holen. Sie weigerte sich jedoch hinsichtlich der übrigen Antragsteller und erhob Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Brandenburg.

Diese sei im November 2019 als unbegründet zurückgewiesen worden. Die Antragsteller rügten schließlich, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtung zur Rückholung auch der übrigen Familienmitglieder nicht erfüllt habe. Sie beantragten eine Fristsetzung mit Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro. Das Verwaltungsgericht habe nun dem Vollstreckungsantrag stattgegeben. Die Bundesregierung sei ihren Verpflichtungen aus der einstweiligen Anordnung bislang nur unzureichend nachgekommen.