Berlin (epd). Die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers fordert von Justiz und Strafverfolgungsbehörden größere Sensibilität im Umgang mit antisemitischen Straftaten. "Wir als Justiz dürfen keine Scheu haben, Begriffe klar zu benennen", sagte Koppers am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des ersten Jahresberichtes der Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft, Claudia Vanoni. Antisemitische Motive einer Tat müssten in Verurteilungen klar benannt werden. Das geschehe bislang zu wenig, auch weil Antisemitismus kein eigener Straftatbestand sei.
Vanoni sprach von einem wichtigen Signal nach außen, das das Vertrauen der jüdischen Gemeinschaft in die Strafverfolgung stärken werde. Für Betroffene sei oft die Höhe der Strafe weniger entscheidend als die deutliche Benennung des Motivs.
Nach ihren Angaben haben die Berliner Strafverfolgungsbehörden im vergangenen Jahr 386 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund eingeleitet. Davon musste fast die Hälfte (44 Prozent oder 169 Verfahren) wieder eingestellt werden. In den meisten Fällen konnten den Angaben zufolge die Täter nicht ermittelt werden oder die Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben.
156 der 386 eingeleiteten Verfahren gingen auf antisemitische Taten im Internet zurück. 27 der Verfahren aus dem Jahr 2019 wurden bislang rechtskräftig abgeschlossen. In 49 Verfahren dauerten die Ermittlungen noch an.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte am 1. September 2018 die Stelle einer Antisemitismusbeauftragten eingerichtet.