Frankfurt a.M., Rangun (epd). Das Militär in Myanmar will offenbar weitere Verfahren gegen Soldaten vor einem Kriegsgericht eröffnen. Das berichtete die Onlineausgabe des Magazins "Irrawaddy" am Freitagabend (Ortszeit) unter Berufung auf Armeekreise. Die Ermittlungen richteten sich demnach gegen Soldaten, die an Tötungen im Zuge von "Säuberungen" gegen muslimische Rohingya 2017 beteiligt waren. Dafür habe das Militär einen Bericht der "unabhängigen Untersuchungskommission" geprüft. Genannt werden darin zwei Dörfer im westlichen Bundesstaat Rakhine, in denen vor zweieinhalb Jahren mindestens 300 Menschen ermordet worden seien.
Unter dem Vorwand des "Anti-Terror-Kampfes" gegen die Miliz "Arakan Rohingya Salvation Army" (Arsa), die Ende August 2017 Grenzposten in Rakhine überfallen und Sicherheitskräfte getötet hatte, begann Myanmars Armee eine Offensive gegen die gesamte Rohingya-Bevölkerung. Mehr als 740.000 Angehörige der Volksgruppe waren daraufhin nach Bangladesch geflohen. Sie berichteten von gezielten Morden, Massenvergewaltigungen und dem Niederbrennen ganzer Dörfer.
Die sogenannte "unabhängige Untersuchungskommission" war von Myanmars Regierung ins Leben gerufen worden. Im Januar hatte sie Auszüge ihres Berichts publik gemacht. Darin ist von schweren Menschenrechtsverletzungen wie Kriegsverbrechen die Rede. Im Gegensatz zu Erkenntnissen von UN-Ermittlern bestreitet die Kommission allerdings, dass ein Völkermord an den Rohingya stattgefunden habe und die Gräuel vorab geplant waren. Menschenrechtler bezeichneten das regierungsnahe Gremium als parteiisch.
Nur drei Tage später hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag verfügt, dass Myanmar vorläufige Maßnahmen ergreifen müsse, um die Rohingya vor Völkermord zu schützen. Kritiker befürchten, dass das südostasiatische Land sich nicht an die Auflagen des höchsten UN-Gerichts halten und bei Prozessen vor Militärgerichten nur Soldaten niedrigeren Ranges aburteilen werde.
Im April 2018 waren sieben Armeeangehörige wegen Morden an einer Gruppe männlicher Rohingya zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Später kam heraus, dass sie nur ein Dreivierteljahr nach dem Richterspruch begnadigt und wieder freigelassen wurden.