Berlin (epd). Die Bundesregierung hat die Grundrente auf den Weg in die parlamentarischen Beratungen gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Er will dafür sorgen, dass von 2021 an die Renten derjenigen erhöht werden, die jahrzehntelang gearbeitet und dennoch nur geringe Altersbezüge haben. "Arbeit muss sich lohnen - auch in der Rente", erklärte Heil nach dem Kabinettsbeschluss.
Nach Angaben von Heil werden rund 1,3 Millionen Menschen Grundrente bekommen, 70 Prozent von ihnen Frauen. Voraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung, also Arbeitsjahre, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Den vollen Grundrenten-Zuschlag gibt es aber erst mit 35 Beitragsjahren.
Die Einkommensgrenze für die volle Grundrente liegt bei 1.250 Euro, für Eheleute und Lebenspartner 1.950 Euro im Monat. Bei höheren Einkünften wird der über der Grenze liegende Betrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Ab einem Einkommen von 1.600 Euro bei Alleinstehenden und 2.300 Euro bei Paaren gibt es in aller Regel keine Grundrente mehr. Die Koalition hatte lange um das Vorhaben gerungen, das vor allem ein Anliegen der SPD war.
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