Handelsverband will Sonntagsschutz im Grundgesetz einschränken

Handelsverband will Sonntagsschutz im Grundgesetz einschränken

Berlin (epd). Der Handelsverband Deutschland (HDE) schlägt eine Grundgesetzänderung vor, um künftig Ladenöffnungen an Sonntagen leichter zu ermöglichen. Die Vorschriften stammten letztlich noch aus der Zeit der Weimarer Republik. "Und die lassen reflexartige Klagen von Kirchen und Gewerkschaften zu, mit denen die Städte seit Monaten überhäuft werden", sagte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser der Tageszeitung "Die Welt" (Freitag). Die Zeiten hätten sich geändert, und die Menschen auch.

Wenn die Geschäfte einmal sonntags geöffnet haben, würden die Menschen in Massen in die Städte strömen. "Die Realität sieht also komplett anders aus. Darauf muss die Politik reagieren und den Anlassbezug aus dem Gesetz herausnehmen", sagte Sanktjohanser. Der Handel sperre sich nicht gegen Vorgaben. "Bislang aber wird teils nach ideologischen Maßstäben gehandelt. Und das treibt den Niedergang der Innenstädte noch weiter voran", sagte der HDE-Präsident. Der Profiteur sei dann am Ende allein der Onlinehandel.

Die Sonntagsruhe ist grundgesetzlich geschützt. Konkret heißt es in dem Artikel, der auf die Weimarer Reichsverfassung zurückgeht: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Damit sind Ausnahmen zur Ladenöffnung, die die Bundesländer regeln, eng begrenzt.

epd kfr