Hildesheim (epd). Vermutlich erstmals klagt in Deutschland nach Angaben des Deutschen Juristinnenbunds ein lesbisches Paar vor Gericht, um die gemeinsame Mutterschaft für sein Kind gesetzlich anerkennen zu lassen. Die schwangere Gesa Teichert-Akkermann (44) sagte am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd), sie habe mit ihrer Frau Verena Akkermann (46) beim Amtsgericht Hildesheim eine Klage zur Feststellung der "Mitmutterschaft" eingereicht: "Unser Ziel ist, dass wir beide als Eltern in der Geburtsurkunde unseres Kindes eingetragen werden."
Die Präsidentin des Juristinnenbunds, Maria Wersig, sagte, es sei zumindest der erste Fall, der öffentlich bekanntwerde. Sie begrüßte, dass das Hildesheimer Paar mit seiner Klage auf diesen "Missstand" hinweise. "Der Juristinnenbund sieht die Rechte der betroffenen Familien massiv verletzt und auch das Kindeswohl gefährdet", sagte sie. Der Gesetzgeber habe es versäumt, bei der Öffnung der "Ehe für alle" eine Regelung zu treffen, die mit der heterosexueller Paare vergleichbar sei.
Teichert-Akkermann sagte, sie erwarte in etwa drei Wochen ihr Kind, und ziehe im Zweifelsfall mit ihrer Frau bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eigentlich müsse ihre Frau nach der Geburt eine Stiefkindadoption beim Familiengericht beantragen. Die Bearbeitung dauere mindestens ein Jahr. "Das halten wir für massiv diskriminierend", sagte sie. Bei heterosexuellen Partnerschaften sei das viel einfacher: Eine Vaterschaft werde automatisch anerkannt oder könne bei Nichtverheirateten auf Antrag direkt erteilt werden.
"Meine Frau ist aber jetzt ebenfalls schon Mutter", sagte Teichert-Akkermann. Sie sei bei der Einsetzung des befruchteten Embryos dabei gewesen. Die beiden Theologinnen, die als wissenschaftliche Referentin und Schulleiterin arbeiten, sind nach eigenen Angaben seit 1996 ein Paar und seit 2015 verpartnert.
Teichert-Akkermann sagte, dass sie aufgrund einer Schwerbehinderung eine Hochrisikoschwangerschaft habe: "Sollte ich bei der Geburt sterben, wäre unser Kind Vollwaise." Sie hätten zwar mit einer Patientenverfügung und einer Bescheinigung für das "kleine Sorgerecht" vorgesorgt. Das reiche etwa für die Abholung von der Krippe aus, aber schon beim Kinderarzt könnte ihre Frau Probleme bekommen.
Spätestens seit der "Ehe für alle" habe die Gesellschaft Homosexualität in nahezu allen Bereichen akzeptiert, betonte die werdende Mutter. So hätten sie für ihr Anliegen ausschließlich Zustimmung erhalten - in der Familie, von Politikern, Kolleginnen, in der Kirche, in der sie ehrenamtlich als Kirchenvorsteherin tätig sei, und auch in ihrer Heimatgemeinde Schellerten bei Hildesheim. "Es ist so absurd - nur die Gesetzgebung klappert hinterher", sagte sie.