Berlin (epd). Die Grünen bezweifeln, dass die Grundrente der Koalition wie geplant im kommenden Jahr eingeführt wird. Der rentenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Markus Kurth, erklärte am Freitag in Berlin, der neuerliche Streit zwischen Teilen der Union und der SPD zeige, dass es auf beiden Seiten offenbar weiterhin am Willen zur Einigung fehle.
Hinzu komme die ungeklärte Finanzierung und die Frage, ob der notwendige automatische Datenabgleich zwischen den Finanzämtern und der Rentenversicherung rechtzeitig auf den Weg gebracht werden könne, bemängelte Kurth.
Nachdem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in dieser Woche den Referentenentwurf in die Ressortabstimmung innerhalb der Regierung gegeben hatte, hatten Teile der CDU erklärt, die Finanzierung der Grundrente sei nicht geklärt, und der Gesetzentwurf verstoße gegen die in der Koalition getroffenen Vereinbarungen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Grundrente mit Abschlägen schon nach 33 Jahren Beitragsleistungen gezahlt werden soll. Im Koalitionsvertrag sind 35 Jahre vorgesehen.
Heils Sprecherin sagte in Berlin, der Entwurf solle wie geplant Ende Januar im Kabinett beschlossen werden. Der Gesetzentwurf sei ohne den Finanzierungsteil in der Ressortabstimmung.
Der Wirtschaftsflügel der CDU forderte die Union auf, Heils Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, erklärte, die Konstruktionsfehler der Grundrente seien fundamental. Ehepaare mit geringen Renten würden unverheirateten Paaren gegenüber benachteiligt. Der Einkommensabgleich mit den Finanzämtern werde zum bürokratischen Monster.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (online/Freitag), es gebe keine solide Gegenfinanzierung und keine umfassende Einkommensprüfung. Heil müsse den Gesetzentwurf überarbeiten.
Insgesamt sollen 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner von dem Rentenzuschuss profitieren, davon 70 Prozent Frauen. Die Grundrente soll Anfang 2021 starten. Mit einer Einkommensprüfung für Singles und Ehepaare soll sichergestellt werden, dass die Grundrente nur an Kleinrentner mit Einkommen bis zu einer Obergrenze von 1.250 beziehungsweise 1.950 Euro gezahlt wird. Sie wird nach Schätzungen des Arbeitsministeriums im Durchschnitt bei 70 Euro im Monat liegen.
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