München (epd). Die AfD will einem Medienbericht zufolge gerichtlich gegen den Verfassungsschutz vorgehen. Das Bundesamt solle gezwungen werden, den "Flügel" um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke und die Jugendorganisation "Junge Alternative" nicht länger als sogenannten Verdachtsfall zu führen, meldete der Rechercheverbund von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR am Dienstagabend. Die Partei beklage stigmatisierende und ehrschädigende Aussagen. Das gehe aus zwei Klageentwürfen der Kölner Kanzlei Höcker hervor, die der AfD-Parteispitze vorgelegt worden seien.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte beide Gruppen vor einem Jahr nach langer Prüfung als Verdachtsfälle im rechtsextremistischen Spektrum eingestuft. Verdachtsfälle bilden eine Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung, die aber bereits den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt.
Dem Medienbericht zufolgte hatte die Kanzlei Höcker bereits im Dezember im Namen der AfD mit zwei Abmahnungen den Widerruf der Einstufung gefordert. Andernfalls werde man im Januar klagen. Das Bundesamt ließ eine Frist zur Unterzeichnung an diesem Montag verstreichen, wie "Süddeutsche Zeitung", WDR und NDR berichten. Es gebe keinen Zweifel, dass die AfD nun klagen wolle, ist laut dem Bericht aus der Parteispitze zu hören. Am Freitag solle es dazu eine formale Entscheidung des Vorstands geben, dann sollten die Klagen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden.
Die AfD betone in den Klageentwürfen, die Strömung "Der Flügel" sei keine Parteiorganisation und die AfD wisse nicht, welche Einzelpersonen ihm zuzuordnen seien, heißt es in dem Medienbericht weiter. Derzeit sei nicht ersichtlich, warum der "Flügel" als "nicht abgrenzbare Personenmenge" ein Verdachtsfall sein sollte, argumentiere die Partei.
epd fu