Frankfurt a.M. (epd). Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen einen syrischen Flüchtling erhoben, der in seinem Heimatland für die Terrorvereinigung "Islamischer Staat" (IS) unter anderem bei der Religionspolizei tätig gewesen sein soll. Nach Angaben der Justizbehörde vom Montag werden dem 33-Jährigen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt.
Er sei von 2013 bis 2015 in Syrien in führender Funktion für den damals noch "Islamischer Staat im Irak und Großsyrien" genannten IS tätig gewesen. Konkret habe er als "Emir" eine mindestens 20 Mann umfassende Einheit bewaffneter Kämpfer befehligt. Außerdem wird ihm in der Anklageschrift vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vorgeworfen, zumindest zweitweise auch als Kommandeur über ein oder zwei Stadtviertel in Rakka fungiert zu haben.
In der Region Deir ez-Zor habe der Angeklagte auch religionspolizeiliche Aufgaben wahrgenommen und die Einhaltung der Scharia durch die örtliche Zivilbevölkerung überwacht. Er habe Verstöße an seine Befehlshaber gemeldet, die Bestrafungen bis hin zu Hinrichtungen veranlasst hätten.
Der heute 33-Jährige war 2015 erstmals als Flüchtling nach Deutschland eingereist. Der ihm zunächst vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuerkannte Flüchtlingsstatus wurde dem Syrer im vergangenen Jahr wieder aberkannt. Er wurde im November 2018 in Kassel festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.