Berlin (epd). Die Hilfsorganisation für Hass-Opfer im Internet "HateAid" hat strengere Vorschriften für Betreiber von sozialen Plattformen im Internet gefordert. "Bislang weigern sich Facebook, Google und Co. in der Regel, Täterdaten herauszugeben, selbst wenn ein Gericht Beleidigungen und Drohungen als klar rechtswidrig eingestuft hat", sagte Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zugleich müssten die Strafverfolgungsbehörden in den Ländern, insbesondere bei den Staatsanwaltschaften, mit mehr Personal ausgestattet werden, um gegen Tatverdächtige vorgehen zu können.
Die vor einem Jahr gegründete Organisation "HateAid" hilft Betroffenen von digitaler Gewalt unter anderem durch Psychologen, Kommunikationsberater und Rechtsanwälte sowie als Prozesskostenfinanzierer. So unterstützt "HateAid" die Grünen-Politikerin Renate Künast in dem Bemühen, vor Gericht gegen rechte Hass-Postings, Falschinformationen und Beleidigungen vorzugehen.
Mit Blick auf das vom Bundesjustizministerium vorgestellte Gesetzespaket gegen Hasskriminalität sagte Hodenberg: "Betroffene von Beleidigung und Verleumdung werden es auch weiterhin schwer haben." Zwar enthalte der Entwurf zur Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einige begrüßenswerte Ansätze. Aber auch künftig seien die Plattform-Betreiber nicht dazu verpflichtet, die Daten der Täterinnen und Täter herauszugeben, damit Betroffene vor Gericht gegen diese vorgehen können. Nötig wäre eine verbindliche Auskunftspflicht der Plattformen. Ihr sei es "vollkommen unverständlich, warum Plattformen in Fällen von Hass und Drohungen die Täterinnen und Täter weiter schützen", sagte Hodenberg.
Zugleich begrüßte sie die Meldepflicht von einzelnen Straftatbeständen an das BKA. "Allerdings ist unklar, wie die Länder die hohe Anzahl an Verfahren bearbeiten sollen." Es gebe bislang keine Verabredungen zur Einstellung von Staatsanwälten und Richtern. Zudem gebe es datenschutzrechtliche Bedenken über die Weitergabe von Nutzerdaten an die Polizei ohne richterlichen Beschluss. "Es muss eine Regelung gefunden werden, Ermittlungen zu ermöglichen und dennoch die informationelle Freiheit des Einzelnen nicht einzuschränken", so Hodenberg.
Als positive Beispiele verwies sie auf die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und auf die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW). Angesichts der Flut an strafbewehrten Äußerungen im Netz müsste eigentlich jedes Bundesland eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder zumindest spezialisierte Staatsanwälte haben, forderte Hodenberg.