Berlin (epd). Nach einer erneuten Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ihren Willen nach einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen bekräftigt. "Die vergangenen Tage und Wochen haben gezeigt, dass wir nach wie vor eine schwierige Situation haben - sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die Ärztinnen und Ärzte", erklärte Giffey am Donnerstag in Berlin. "Aus meiner Sicht bleibt in dieser Frage die Zukunftsperspektive für ein modernes Deutschland die Abschaffung des Paragrafen 219a", ergänzte die Familienministerin.
Der Strafrechtsparagraf verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Weil er in seiner ursprünglichen Fassung auch reine Informationen verbat, etwa die Angabe eines Arztes, dass er Abtreibungen vornimmt, war er nach langer politischer Debatte in diesem Jahr gelockert worden. Ärzte dürfen nun informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie aber auf offizielle Seiten verweisen. Vor allem Frauenrechtler hatte der Kompromiss nicht überzeugt.
"Die jetzige Rechtslage ist eine Kompromisslösung, bei der beide Koalitionspartner an den Rand ihrer Möglichkeiten gegangen sind", sagte Giffey. Als Bundesfrauenministerin sei sie für eine weitergehende Lösung eingetreten - "und das tue ich auch weiterhin", betonte sie.
Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel hatte die Debatte um den Paragrafen 219a maßgeblich befeuert. Hänel war 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht bestätigte das Urteil. Das Oberlandesgericht Frankfurt, bei dem Hänel Revision eingelegt hatte, verwies den Fall mit Verweis auf die Gesetzesänderung im Frühjahr an das Landgericht zurück. Das verurteilte Hänel in der vergangenen Woche erneut, milderte die Geldstrafe aber auf 2.500 Euro ab.