Gießen (epd). Am Landgericht Gießen hat am Donnerstagvormittag die erneute Berufungsverhandlung der Gießener Ärztin Kristina Hänel begonnen. Die Allgemeinmedizinerin war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Amtsgerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch.
Das Landgericht verhandelt bereits zum zweiten Mal über den Fall: Vor gut einem Jahr bestätigte es das Amtsgerichts-Urteil gegen Hänel. Die Ärztin legte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein. Dieses verwies die Auseinandersetzung um den Paragrafen 219a an das Landgericht zurück, weil nach einer Gesetzesänderung eine neue Fassung gelte. Die neue Fassung habe das Landgericht in seinem Urteil nicht anwenden können, erklärte das OLG.
Nach bundesweiten Protesten und einer langen politischen Debatte beschloss der Bundestag im Februar dieses Jahres eine Lockerung des Paragrafen 219a: Ärzte dürfen nun darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber weiterhin nicht darüber, welche Methoden sie anwenden.