Gießen (epd). Das Landgericht Gießen verhandelt an diesem Donnerstag erneut über die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Die Allgemeinmedizinerin war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Amtsgerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch.
Sie rechne mit einer Bestätigung des Urteils, sagte Hänel vor dem Prozess dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Meiner Meinung nach muss die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden."
Das Landgericht verhandelt bereits zum zweiten Mal über den Fall: Vor gut einem Jahr bestätigte es das Amtsgerichts-Urteil gegen Hänel. Die Ärztin legte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein. Dieses verwies die Auseinandersetzung um den 219a an das Landgericht zurück, weil nach einer Gesetzesänderung eine neue Fassung gilt.
Denn nach bundesweiten Protesten und einer langen politischen Debatte hatte der Bundestag im Februar eine Lockerung des 219a beschlossen: Ärzte dürfen nun darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber weiterhin nicht, welche Methoden sie anwenden.