München (epd). Das umstrittene bayerische Integrationsgesetz verstößt teils gegen die Verfassung des Freistaats. Während sich die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs nicht grundsätzlich am Begriff der "Leitkultur" störten, machten sie Verstöße gegen Bundesrecht sowie die Rundfunk- und Meinungsfreiheit aus, teilte das Gericht am Dienstag in München mit. SPD und Grüne hatten gegen das in einer Marathonsitzung des Parlaments Ende 2016 beschlossene Gesetz geklagt. Sie fühlen sich in ihrer Kritik bestätigt. Die Staatsregierung wiederum sieht sich durch die Entscheidung der Münchner Richter nicht in der Defensive.
In einer Mitteilung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs heißt es, die gesetzliche Verpflichtung in der Präambel des Gesetzes, wonach die "Leitkultur" in Rundfunk- und Telemedienangeboten zu vermitteln sei, verletze die Rundfunk- und die Meinungsfreiheit. Auch die im Gesetz verankerte Befugnis der Sicherheitsbehörden, Personen wegen einer bestimmten Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu Werte-Grundkursen zu verpflichten, stelle einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar. Die im Gesetz vorgesehen Bußgelder seien ebenfalls verfassungswidrig, sie verstießen gegen Bundesrecht.
Die Richter stellten in ihrer Entscheidung allerdings auch klar: Alle weiteren von SPD und Grünen monierten Punkte des Gesetzes seien "nicht zu beanstanden". Dazu gehörten vor allem die Bestimmungen über die mit dem Gesetz verfolgten Integrationsziele oder auch das Betretungsrecht der Polizei in Asylbewerber-Unterkünften. Wohl auch deshalb sieht sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) durch die Gerichtsentscheidung bestätigt: "Der Grundgedanke des Bayerischen Integrationsgesetzes ist mit der Verfassung vereinbar." Der Grundsatz des "Förderns und Forderns" bleibe unangetastet.