Bundesrat beschließt Reform des Entschädigungsrechts

Bundesrat beschließt Reform des Entschädigungsrechts
Opfer von Gewalttaten können schnellere Hilfen und höhere Entschädigungen erwarten. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin einer Modernisierung des sozialen Entschädigungsrechts zugestimmt. Zukünftig sollen auch Opfer psychischer Gewalt Ansprüche stellen können. Die meisten Regelungen treten allerdings erst 2024 in Kraft.

Rückwirkend zum 1. Juli 2018 werden aber bereits die Waisenrenten erhöht und die Kostenübernahmen für Beerdigungen und Überführungen verbessert. Außerdem gilt rückwirkend auch, dass Opfer einer Gewalttat unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft künftig gleich behandelt werden.

Der Bundestag hatte das Gesetz schon verabschiedet. Das soziale Entschädigungsrecht basiert im weitesten Sinne auf der nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen Kriegsopferversorgung. Mit der Reform werden die Entschädigungsleistungen an heutige Erfordernisse anpasst.

Künftig wird es mehr niedrigschwellige Hilfen für Gewalt- und Terroropfer geben. Fallmanager sollen Betroffene bei der Antragstellung und im Verfahren begleiten. Trauma-Ambulanzen sollen flächendeckend zur Verfügung stehen. Auch Menschen, die sexuelle Gewalt erlitten haben, haben Anspruch auf Entschädigungsleistungen.

Die Geldleistungen für die Opfer von Gewalttaten oder ihre Hinterbliebenen werden teilweise deutlich erhöht. Der Zugang zu beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen und Hilfen im Alltag wird erleichtert. Die Regelungen sollen in einem neuen Sozialgesetzbuch XIV gebündelt werden.