Rückwirkend zum 1. Juli 2018 werden aber bereits die Waisenrenten erhöht und die Kostenübernahmen für Beerdigungen und Überführungen verbessert. Außerdem gilt rückwirkend auch, dass Opfer einer Gewalttat unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft künftig gleich behandelt werden.
Der Bundestag hatte das Gesetz schon verabschiedet. Das soziale Entschädigungsrecht basiert im weitesten Sinne auf der nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen Kriegsopferversorgung. Mit der Reform werden die Entschädigungsleistungen an heutige Erfordernisse anpasst.
Künftig wird es mehr niedrigschwellige Hilfen für Gewalt- und Terroropfer geben. Fallmanager sollen Betroffene bei der Antragstellung und im Verfahren begleiten. Trauma-Ambulanzen sollen flächendeckend zur Verfügung stehen. Auch Menschen, die sexuelle Gewalt erlitten haben, haben Anspruch auf Entschädigungsleistungen.
Die Geldleistungen für die Opfer von Gewalttaten oder ihre Hinterbliebenen werden teilweise deutlich erhöht. Der Zugang zu beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen und Hilfen im Alltag wird erleichtert. Die Regelungen sollen in einem neuen Sozialgesetzbuch XIV gebündelt werden.