Berlin (epd). Antisemitische Motive einer Straftat sollen künftig bei Verurteilungen zu härteren Strafen führen. "Ich werde vorschlagen, dass antisemitische Motive ausdrücklich als strafschärfend benannt werden", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Donnerstag im Bundestag. Der Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs, nach dem menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen, soll nach ihren Worten entsprechend ergänzt werden.
Bereits jetzt kann sich ein antisemitisches Motiv nach dem Paragrafen strafverschärfend auswirken, auch wenn es nicht ausdrücklich genannt ist, hieß es aus dem Justizministerium. Die Ergänzung soll unter anderem dazu beitragen, dass Polizei, Justiz und Gesellschaft stärker für diese Taten sensibilisiert werden.
Lambrecht sagte, dies sei ein wichtiges Signal gegen Antisemitismus. Sie schäme sich über die Drangsalierung von Juden in Deutschland und dafür, dass einige sogar überlegten, aus Deutschland wegzuziehen.
Lambrecht hatte gemeinsam mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Hass im Netz angekündigt. Im Bundestag erklärte Lambrecht, dass bis Jahresende ein Gesetz vorliegen soll.
Geplant ist unter anderem eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Plattformbetreiber verpflichten soll, schwere Hass-Straftaten wie Morddrohungen oder Volksverhetzung ans Bundeskriminalamt zu melden, anstatt die Inhalte nur zu löschen. Lambrecht will zudem den strafrechtlichen Schutz von Kommunalpolitikern verbessern und das Waffenrecht verschärfen, um zu verhindern, dass Extremisten an Waffen gelangen.