Berlin (epd). In der Diskussion um eine Reform der Hartz-IV-Sanktionen plädieren die Kommunen dafür, die Strafen gering zu halten. "Es dürfen nicht neue Zweifel aufkommen, dass Sanktionen zu hoch sind", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts brauche es vor allem eine verfassungsfeste Regelung.
Zugleich pochte Dedy auf bundesweit einheitliche Übergangsregelungen. "Bund und Länder sind dafür verantwortlich, dass jedes Jobcenter mit Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen auch unabhängig vom Alter gleich verfahren darf", sagte er. Die Städte forderten daher den Gesetzgeber auf, die besonders harten Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren abzuschaffen. "Sanktionen müssen für alle Altersgruppen gleich sein", betonte der Hauptgeschäftsführer.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums von Mittwoch wird es keine Kürzungen von mehr als 30 Prozent mehr geben. Gegenwärtig erarbeite man zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit eine Weisung, mit der geregelt wird, wie die Jobcenter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden haben, bis eine gesetzliche Regelung dazu in Kraft tritt. Das Verfahren werde Ende dieser Woche beendet, erklärte ein Sprecher, danach werde die Weisung verschickt.
Das höchste Gericht hatte am 5. November die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger teilweise gekippt. Leistungskürzungen von 60 oder 100 Prozent seien unverhältnismäßig und verletzten das vom Staat zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum, entschied das höchste deutsche Gericht in einem Grundsatzurteil. Bis zur erforderlichen Gesetzesänderung gilt eine Übergangsregelung. Sie war allgemein so verstanden worden, dass die Jobcenter das Arbeitslosengeld II ab sofort nicht mehr um mehr als 30 Prozent kürzen dürfen.