Frauenhäuser: Kein Umgang von Gewalttätern mit ihren Kindern

Frauenhäuser: Kein Umgang von Gewalttätern mit ihren Kindern

Berlin (epd). Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert ein striktes Verbot des Umgangs gewalttätiger Väter mit ihren Kindern. Die Rechtsprechung bewerte das Umgangsrecht des Vaters meist noch immer höher als den Gewaltschutz der Mutter, beklagte die Organisation am Montag, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, in Berlin. "Das ist hochgefährlich für betroffene Frauen und für ihre Kinder", betont der Verein. Er sprach sich dafür aus, den Gewaltschutz bei richterlichen Entscheidungen zum Umgang mit Kindern stärker als bisher zu berücksichtigen.

Die Expertinnen weisen darauf hin, dass Schutzmaßnahmen wie polizeiliche Wegweisungen, Wohnungszuweisung und Näherungsverbote räumlichen Abstand zwischen der verletzten und der gewalttätigen Person schaffen könnten. Doch allzu häufig werde diese Distanz nicht gewahrt, weil die gemeinsame Sorge der Eltern regelmäßigen Kontakt erfordere. "Die Berechtigung zum Umgang wird durch Gewalttäter genutzt, um zu schikanieren, zu bevormunden und zu kontrollieren." Nicht selten sei die Bedrohung lebensgefährlich, wie die am Montag veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik mit 122 getöteten Frauen im Jahr 2018 einmal mehr deutlich mache.

Die Frauenhauskoordinierung verweist auf Artikel 31 der Istanbul-Konvention, die in Deutschland seit 2018 rechtlich bindende Vorgaben zum Kampf gegen Gewalt an Frauen macht. Danach müssen Familiengerichte bei Entscheidungen zum Sorgerecht häusliche wie sexualisierte Gewalt berücksichtigen und die Sicherheit von Betroffenen und Kindern sicherstellen. "Das bedeutet, dass Gerichte nur dann rechtskonform entscheiden, wenn sie das Umgangsrecht der Gewalt unterordnen. Dennoch erklären aktuelle Reformpläne gemeinsame elterliche Sorge und Betreuung weiter zur obersten Priorität", erklärte der Verein.