Nach Halle: Schutz jüdischer Einrichtungen verstärkt

Nach Halle: Schutz jüdischer Einrichtungen verstärkt

Frankfurt a.M. (epd). Nach dem antisemitischen Anschlag in Halle vom Oktober hat die Polizei in fast allen Bundesländern den Schutz jüdischer Einrichtungen verstärkt. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Innenministerien der Länder ergab, wurde teilweise die Polizeipräsenz vor Synagogen erhöht. Die Gespräche mit jüdischen Gemeinden vor Ort wurden intensiviert.

Baulich-technische Sicherheitsmaßnahmen für Synagogen und Gemeindehäuser sind zudem in vielen Bundesländern auf Aktualität und erforderliche Anpassungen überprüft worden. Alle Ministerien verwiesen jedoch darauf, dass sie aus polizeitaktischen Gründen keine konkreten Angaben über Art und Umfang der Schutzmaßnahmen machen könnten, wie etwa zur Zahl der Polizisten im Einsatz. Nach einer bundesweit einheitlichen Dienstvorschrift unterliegen alle Maßnahmen des Personen- und Objektschutzes der Geheimhaltung.

In Sachsen-Anhalt, wo der Anschlag stattfand und Kritik aufkam, dass die Synagoge in Halle nicht unter Polizeischutz stand, sind die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt worden. In den vergangenen Wochen hätten außerdem intensive Gespräche mit den jüdischen Gemeinden auf Grundlage der vom Landeskriminalamt erstellten konkreten Gefährdungsbeurteilungen stattgefunden, hieß es.

Die Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen werden laut epd-Umfrage unter anderem in den Bundesländern in Berlin, Thüringen, Saarland und Baden-Württemberg regelmäßig überprüft sowie aktualisiert. Die Schutzmaßnahmen reichen beispielsweise in Berlin und Nordrhein-Westfalen bis zu einem sichtbaren Schutz rund um die Uhr mit Polizisten vor Ort.

In einigen Ländern wie Berlin, Rheinland-Pfalz, Bayern, Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern standen Synagogen und jüdische Einrichtungen laut Umfrage bereits vor dem Anschlag im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden. In Berlin sei der Schutz jüdischer Einrichtungen permanent "auf hohem Niveau", hieß es. In Bayern sei die grundsätzliche Linie der Polizei schon vor dem Anschlag gewesen, dass Synagogen während der Gebetszeiten und bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen mit einem Standposten durch Polizeibeamte geschützt werden.

Bei dem Anschlag von Halle am 9. Oktober hatte ein schwer bewaffneter Mann zwei Menschen erschossen und auf der Flucht zwei weitere schwer verletzt. Der Täter hatte zuvor erfolglos versucht, in die Synagoge einzudringen. Der 27-Jährige handelte nach eigener Aussage aus antisemitischen und rechtsextremistischen Motiven. Nach Einschätzung der Behörden wollte er in der Synagoge ein Blutbad anrichten.

epd lde/jgr