Leipzig (epd). Im dritten Anlauf hat vor dem Landgericht Leipzig die Berufungsverhandlung eines angehenden Juristen wegen seiner Beteiligung an den Neonazi-Krawallen im Stadtteil Connewitz Anfang 2016 begonnen. Der 27-Jährige erklärte in seiner Vernehmung am Dienstag, nichts von Plänen zur Randale gewusst zu haben und selbst von der Gewalt erschrocken gewesen zu sein. Bei zwei seit Juni angesetzten Terminen war der 27-Jährige jeweils wegen Krankheiten nicht verhandlungsfähig gewesen. Er war Ende November 2018 in erster Instanz wegen seiner Beteiligung an den Connewitz-Krawallen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.
Der 27-Jährige ist seit dem 1. November 2018 Rechtsreferendar am Landgericht Chemnitz. Laut der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen wird Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst die Aufnahme versagt, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden. Zudem könne die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst jederzeit widerrufen werden.
Beim ersten Prozess vor dem Leipziger Amtsgericht hatte der junge Mann seine Teilnahme an dem Gewaltexzess gestanden. Der Tatvorwurf lautete auf besonders schweren Landfriedensbruch. Die Entscheidung, ob der 27-Jährige aus dem Vorbereitungsdienst entlassen wird, liegt beim Oberlandesgericht Dresden.
Bei den Krawallen am 11. Januar 2016 waren 250 bis 300 Vermummte bewaffnet mit Holzlatten und Eisenstangen durch den linksgeprägten Leipziger Stadtteil gezogen und hatten einen Sachschaden von 110.000 Euro angerichtet.