Bundesverfassungsgericht kippt harte Hartz-IV-Sanktionen
Karlsruhe (epd). Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger mit Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent sind nicht zumutbar und verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil entschied, führen diese Sanktionen dazu, dass das vom Staat zu gewährleistende menschenwürdige Existenzminimum nicht immer eingehalten wird. (AZ: 1 BvL 7/16)
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung müssen Jobcenter außergewöhnliche Härten bei den Hilfebedürftigen berücksichtigen und dürfen Hartz-IV-Bezieher höchstens mit einer Leistungskürzung von 30 Prozent sanktionieren.