Straßburg (epd). Eltern dürfen für die Befreiung ihrer Kinder vom Religionsunterricht in der Schule nicht zur Offenlegung ihres Glaubens oder ihrer Überzeugungen gezwungen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg geurteilt und damit entsprechende griechische Vorschriften beanstandet. (AZ: 4762/18 und 6140/18)
In Griechenland ist die Teilnahme am Religionsunterricht in der Schule für Kinder der Primar- und Sekundarstufe vorgeschrieben. Eine Befreiung ist möglich, allerdings müssen dann Eltern und Kinder ausdrücklich erklären, dass sie keine orthodoxen Christen sind. Bei falschen Angaben muss der Schulrektor die Staatsanwaltschaft informieren.
Auf diese Weise werde das Recht auf Erziehung und das Recht auf Religionsfreiheit verletzt, erklärten die fünf Beschwerdeführer, Eltern und ihre Kinder. Sie wollten sich nicht vor den Behörden offenbaren. Sie scheiterten jedoch mit ihren Klagen vor den griechischen Gerichten.
Der Menschenrechtsgerichtshof gab ihnen nun recht. Das Recht auf Erziehung und auf Religionsfreiheit werde verletzt. Es stelle für Eltern eine unverhältnismäßige Belastung dar, wenn sie zur Abgabe einer Erklärung gezwungen werden, dass sie keine orthodoxen Christen sind. Eltern würden zudem vom Antrag auf Befreiung vom Schulunterricht abgeschreckt, da ihnen bei Falschangaben auch noch eine Anklage der Staatsanwaltschaft droht.
Da die Beschwerdeführer von den kleinen und wenig bevölkerten Inseln Milos und Sifnos stammen, drohe ihnen in solch einem Fall auch noch eine Stigmatisierung. Den ersten drei Beschwerdeführern stehe daher eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 8.000 Euro zu, ebenso wie den weiteren zwei Beschwerdeführern.