Berlin (epd). Die Rechte von Kindern sollen künftig im Grundgesetz festgeschrieben werden. Am Freitag präsentierte die für diese Diskussion eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihren Bericht zu der Frage, ob und wie Kinderrechte im Grundgesetz festgeschrieben werden sollen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kündigte an, bis Ende des Jahres einen Referentenentwurf vorzulegen, der die speziellen Rechte Minderjähriger in der Verfassung verankern soll.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt drei Varianten für eine mögliche Grundgesetzänderung vor. Alle drei betonen die subjektiven Rechte für Kinder, schützen das Kindeswohl und die Beteiligung von Kindern, unterscheiden sich aber in Nuancen. So sieht die erste Variante vor, dass das Kindeswohl "angemessen" zu berücksichtigen ist, die zweite spricht von "wesentlich", die dritte von "vorrangig". In der ersten Variante, die die derzeitige Rechtsprechungspraxis abbilden soll, ist von "Achtung und Schutz" der Grundrechte von Kindern die Rede, die anderen beiden Varianten haben als Ergänzung auch die "Förderung" dieser Rechte.
Welche der Varianten letztlich umgesetzt wird - oder ob es am Ende eine vierte wird, ist noch offen. Voraussichtlich wird es davon abhängen, welcher Vorschlag die meisten Befürworter findet. Lambrecht betonte, eine Grundgesetzänderung brauche eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.