Arbeitgeberverband Pflege klagt für andere Mindestlohnkommission

Arbeitgeberverband Pflege klagt für andere Mindestlohnkommission

Berlin (epd). Der Arbeitgeberverband Pflege sieht die Kirchen überrepräsentiert und klagt gegen die Zusammensetzung der Mindestlohnkommission für die Branche. Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes, sagte am Montag in Berlin: "Bei vier Arbeitgebervertretern in der Kommission haben die Kirchen heute schon zwei Plätze garantiert. Dies übersteigt Ihren Marktanteil bei weitem." Dass jetzt der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen bei der Besetzung eines weiteren Platzes berücksichtigt wurde, könne nur rechtswidrig sein.

"Wir sind der Überzeugung, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Kommission rechtswidrig zusammengesetzt hat", sagte Greiner. Mit einer einstweiligen Anordnung suche sein Verband Schutz beim Verwaltungsgericht.

Greiner sagte, gegen die Kirchen könnten bei einer derartigen Konstellation weder nach dem geplanten Pflegelöhneverbesserungsgesetz, noch mit der Mindestlohnkommission, allgemeinverbindliche Lösungen beschlossen werden. "Was die Privaten oder freigemeinnützigen Wettbewerber bezahlen müssen, hängt somit von der Gnade der Kirchen ab. Das ist unerträglich", kritisiert der Verbandsvertreter.

Insgesamt arbeiten in der Pflege laut Bundesagentur für Arbeit 1,6 Millionen Menschen. Diakonie und Caritas sowie die gemeinnützigen Träger, zu denen auch die AWO gehört, versorgen trotz des weiter steigenden Marktanteils der privaten Anbieter noch immer mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Heimen und zu Hause. Sie beschäftigen auch die meisten Arbeitnehmer.

epd kfr