Koblenz (epd). Ein rheinland-pfälzisches Gymnasium muss Bilder in einem Schuljahrbuch nicht entfernen, die einen Lehrer mit seinen Schülern zeigen. Eine Klage des Lehrers gegen das Land Rheinland-Pfalz wies das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil ab. Der Mann hatte sich freiwillig bei einem Fototermin ablichten lassen, die beiden Bilder zeigen ihn nach Einschätzung der Richter im dienstlichen Bereich in einer unverfänglichen Situation. Der Lehrer hatte argumentiert, sein Persönlichkeitsrecht sei durch die Veröffentlichung der Fotos verletzt worden. (AZ: 5 K 101/19.KO)
Der Studienrat hatte sich den Angaben zufolge mit zwei Schulklassen fotografieren lassen. Wie in den Jahren zuvor veröffentlichte die Schule ein Jahrbuch mit Abbildungen sämtlicher Klassen und Kurse nebst den jeweiligen Lehrkräften. Das kritisierte der Kläger - er habe der Veröffentlichung der Fotos nicht zugestimmt. Beim Fototermin habe er sich nur ablichten lassen, weil ihn eine Kollegin dazu überredet habe. Den wahren Verwendungszweck der Bilder habe er nicht gekannt, erklärte der Lehrer.
Das Land hingegen argumentierte, der Mann habe durch seine Teilnahme an dem Fototermin konkludent beziehungsweise stillschweigend in die Veröffentlichung der Bilder eingewilligt. Ihm sei außerdem bekannt gewesen, dass Klassenfotos in Jahrbüchern veröffentlicht würden. Zudem habe er der Veröffentlichung nicht ausdrücklich widersprochen.
Der Argumentation des Landes folgten die Richter. In diesem Fall liege kein Eingriff in das Recht am eigenen Bild sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor, erklärten sie. Zudem sei das Dokument dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen, weshalb zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz des Klägers abzuwägen sei. In diesem Fall sei aber das Interesse der Öffentlichkeit höher zu werten, teilte das Gericht mit. Der Lehrer sei lediglich in seiner Sozialsphäre betroffen, nicht etwa in seiner Privat- oder gar Intimsphäre. Die Fotos zeigten ihn im dienstlichen Bereich in einer völlig unverfänglichen, gestellten Situation.
Auch nach Auffassung des Gerichts gab der Mann stillschweigend seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder. Er habe am Fototermin teilgenommen, obwohl er gewusst habe oder hätte wissen müssen, dass in der Vergangenheit Fotos für Jahrbücher verwendet worden seien, erklärten die Richter. Der Lehrer hätte dem Schulleiter seinen Widerspruch gegen die Veröffentlichung mitteilen müssen.
Über eine mögliche Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.